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Freitag, 03. November 2023

Brennholzanmeldung Saison 2024

Einwohner der Gemeinde können ihren Brennholzbedarf mit dem bei der Ortsgemeinde Blankenrath erhältlichen neuen Bestellschein bis spätestens zum 31.12.2023 bei der Gemeindeverwaltung anmelden.

 

Der Vordruck liegt im Gemeindebüro, Im Herrengarten 5, Blankenrath zur Abholung bereit oder kann hier heruntergeladen werden.

 

Das Brennholz wird nach Festmetern zugeteilt.

 

Der Preis pro Festmeter beträgt für  

 

§  Buche/Eiche                                               55,00 EUR/fm,          

§  Nadelholz                                                     43,00 EUR/fm,

§  sonstiges Laubholz                                   35,00 EUR/fm

 

Reiserlose werden auf Anfrage direkt vom Förster zugeteilt.

 

Wichtige Hinweise:

 

Je nach Anzahl der Bestellungen in 2023 kann nicht gewährleistet werden, dass allen Bestellern von Laubbrennholz jeweils ausschließlich nur Buche/Eiche zugeteilt wird. Eine Durchmischung der einzelnen Polter mit sonstigem Laubholz oder Nadelholz ist möglich.

 

Bitte beachten Sie den Anmeldetermin; Nachbestellungen können nicht mehr angenommen werden!

 

Das aufgearbeitete Brennholz ist nach Zuteilung bis spätestens zum 31.10.2024 aus dem Wald abzutransportieren, andernfalls erfolgt der entschädigungslose Weiterverkauf an andere Interessenten!

 

Die Gemeinde übernimmt für die Qualität des Brennholzes als Naturprodukt keine Gewähr!

 

Die Bestellungen zu den vorgenannten Bedingungen sind verbindlich!

 

Betreffend die Aufarbeitung des Brennholzes im Gemeindewald wird auf die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die Absolvierung eines Motorsägenlehrganges hingewiesen.

Der Holzbestellung ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.

 

Da unser Wald PEFC-zertifiziert ist muss nach den Zertifizierungsbestimmungen, denen Regeln zu einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zugrunde liegen, auch eine Selbstverpflichtung der Brennholzwerber erfolgen, bei der Aufarbeitung des Holzes im Wald vor Ort, insbesondere beim Betrieb von Motorsägen, nur Biokraft- und Bioschmierstoffe einzusetzen.

 

Mit Vornahme der Bestellung erkennt der Besteller die vorgenannten Bedingungen an!

 

 

 

 

Blankenrath, den 25.10.2023

 

Jochen Hansen

Ortsbürgermeister

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