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Mittwoch, 24. August 2016

Straßenzustand der L202 - OD Blankenrath - Gemeinderat verabschiedet Resolution ...

Blankenrath: In seiner heutigen Sitzung hat sich der Gemeinderat mit dem Zustand der Landesstraße 202 im Bereich der Ortsdurchfahrt Blankenrath befasst und nachfolgend abgedruckte Resolution, die an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz gerichtet werden soll, verabschiedet:

 

Resolution des Gemeinderates Blankenrath zur Sanierung bzw. zum Ausbau der Landesstraße L 202 – Streckenabschnitt: Ortsdurchfahrt Blankenrath

vom  24.08.2016


Die Landesstraße L202 ist eine im Zuständigkeitsbereich des  LBM Cochem-Koblenz gelegene, wichtige Verkehrsachse, die im großräumigen Straßennetz des Landes Rheinland-Pfalz, von Blankenrath nach Treis-Karden führend, die Regionen Hunsrück und Mosel miteinander verbindet, und sowohl für den großräumigen Durchgangsverkehr, als auch den regionalen Pendlerverkehr verkehrsmäßig erschließt.

Für Blankenrath und die um Blankenrath herum gelegenen 15 Ortschaften des Kirchspiels Blankenrath (Haserich, Hesweiler, Panzweiler, Reidenhausen, Schauren, Walhausen),  des Strimmiger Berges (Mittelstrimmig, Altstrimmig, Liesenich, Forst, Sosberg), Tellig, Grenderich, Moritzheim sowie Peterswald-Löffelscheid  ist die L202 eine wichtige Verkehrsverbindung nach Blankenrath, und im Streckenabschnitt der Ortsdurchfahrt eine wichtige innerörtliche Erschließungsstraße, da Blankenrath für die Bürgerinnen und Bürger der genannten Gemeinden aufgrund bestehender öffentlicher Einrichtungen (Schule, Kindertagesstätten) zahlreicher Einzelhandels-, Handwerks- und Dienstleistungs-, Gastro-nomiebetriebe, Banken, Arztpraxen, Apotheke u.v.m. Zentrum der Grundversorgung ist.


Viele der genannten Betriebe und Einrichtungen in Blankenrath werden unmittelbar durch die L202, die als Ortsdurchfahrt innerhalb der Ortslage den Namen „Hunsrückstraße“ trägt,   verkehrsmäßig erschlossen.


Die Fahrbahn der L202 im Bereich der OD Blankenrath befindet sich jedoch seit zehn Jahren in einem desolaten Zustand, der sich sowohl durch die Witterungseinflüsse zurückliegender Winterereignisse mit nicht beseitigten Winterschäden, als auch durch die verkehrsmäßige Belastung der die Ortsdurchfahrt Blankenrath u.a. durch Schwerlastverkehr sowie als Umleitungsstrecke im Zuge von Baumaßnahmen an benachbarten Landesstraßen (z.B. Erneuerung der Ortsdurchfahrt Haserich L203 im Jahr 2009) ausgesetzt war bis heute stetig verschlechtert hat.


So ist die Fahrbahnoberfläche sehr stark mit großförmigen Rissen, sowie mit großflächigen Schlaglöchern bzw. Vertiefungen durchsetzt, die auch in den zurückliegenden Jahren, trotz wiederholter Hinweise der Ortsgemeinde Blankenrath, die über den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) im Zuge alljährlich stattfindender Abstimmungsgespräche über notwendige Sanierungs- bzw. Ausbau- maßnahmen an klassifizierten Straßen sowie zuletzt noch im Herbst 2015 durch den Landrat des Landkreises Cochem-Zell an den LBM Cochem-Koblenz herangetragen wurden, nicht einmal im Ansatz beseitigt worden sind.


Dadurch bedingt weist die Fahrbahnoberfläche der L202 heute nahezu im Bereich der gesamten OD Blankenrath, insbesondere von Anwesen Hunsrückstraße 4 (Möbel Hansen GmbH) bis zum Anwesen Hunsrückstraße 34 (Kirchspielapotheke), gravierende Straßenschäden auf, die geeignet sind, die Verkehrssicherheit dieses Streckenabschnitts der L202 für die Benutzung durch den Straßenverkehr, hier nicht zuletzt auch den zweirädrigen Kraftrad- oder Fahrradverkehr, als nur noch sehr eingeschränkt, an manchen Stellen sogar als nicht mehr gegeben zu beurteilen.


Diese Beurteilung des Fahrbahnzustands der OD Blankenrath stützt sich sowohl auf Vor-Ort-Befunde der Bediensteten des gemeindlichen Bauhofs sowie der bautechnischen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), die durch die Gemeinde-bediensteten letztmals am 17.03.2015 fotodokumentarisch festgehalten und dem LBM Cochem-Koblenz am 07.07.2015 im Rahmen eines Gesprächs mit dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) auf einer Foto-CD zur Verfügung gestellt worden sind, als auch auf Aussagen aus der Bevölkerung, nach denen es beim Befahren der L202 – OD Blankenrath (Hunsrückstraße) teilweise schon dazu gekommen sein soll, dass PKW´s und auch Krafträder, die mit ihren Reifen in die auf der Fahrbahn bestehenden Schlaglöcher, Vertiefungen oder Risse hineingeraten sind, nur mit Mühe und Not durch den Fahrzeugführer in ihrer Fahrspur gehalten werden konnten.   


Aus Sicht der Gemeinde besteht daher dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf eine sach- und fachgerechte Sanierung der bestehenden Schadstellen der Fahrbahn-oberfläche.


Daneben ist aus Sicht der Gemeinde aufgrund zahlreich vorhandener Setzungen innerhalb des Straßenkörpers der mittelfristige Ausbau der L202 im Bereich der OD Blankenrath erforderlich.


Die Gemeinde hat hier inzwischen die beitragsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um sich an einem durch das Land Rheinland-Pfalz als zuständigem Straßenbaulastträger vorzunehmenden Straßenausbau der L202 - OD Blankenrath durch Ausbau der fahrbahnbegleitenden Gehwege zu beteiligen.


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Blankenrath fordert:

  • die umgehende sach- und fachgerechte Sanierung der Schadstellen der Fahrbahnoberfläche der L202 im Bereich der Ortsdurchfahrt Blankenrath zur vollständigen Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dieses Strecken-abschnitts

  • sowie die Aufnahme der L202 – Ortsdurchfahrt Blankenrath in das Straßenausbau- / Investitionsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2019 – 2023, und damit einhergehend den mittelfristigen Ausbau dieses Abschnitts der Landesstraße.


Blankenrath, den 24.08.2016

gez.

Ortsbürgermeister u. Gemeinderat Blankenrath

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